AGB

Nachstehend finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Friedrich & Padelek Ges.m.b.H zum Dienstleistungsbereich Immobilienvermittlung:


Immobilienvermittlung

1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil im Geschäftsverkehr der Firma Friedrich & Padelek Gesellschaft m.b.H.; sie gelten im Sinne des Maklergesetzes zwischen der Friedrich & Padelek Gesellschaft m.b.H. und dem Adressaten des Angebotes als vereinbart. Soweit in den nachstehenden Punkten Paragraphen zitiert sind, beziehen sich diese Verweisungen auf die diesbezüglichen Bestimmungen des Maklergesetzes.
2. Unsere Angebote samt den darin angeführten Objekt-Informationen, die wir im Namen und im Auftrag unseres jeweiligen Auftraggebers an einen oder mehrere Interessenten übermitteln, sind grundsätzlich freibleibend, d.h. ein Zwischenverkauf (Zwischenvermietung und -verpachtung) ist daher vorbehalten. Die Übermittlung von Informationen zu einem Objekt an einen Interessenten können einen Vermieter bzw. Verkäufer nicht verpflichtend binden und stellen eine Einladung an den Interessenten, ein Angebot an den Vermieter bzw. Verkäufer zwecks Anmietung bzw. Ankauf des Objektes zu stellen, dar. Unsere Angebote mit den Objekt-Informationen sind deswegen grundsätzlich freibleibend, weil der Vermieter bzw. Verkäufer das Objekt in der Regel gleichzeitig mehreren Interessenten am Markt anbietet.
3. Die von uns einem Interessenten zu einem Objekt erteilten Informationen erhalten wir in der Regel vom Vermieter bzw. Verkäufer zur Verfügung gestellt. Wir kommen unseren gesetzlichen Informations- und Nachprüfungspflichten gegenüber einem Interessenten nach und haften – unser Verschulden vorausgesetzt – für einen allfälligen Schaden, der dem Mieter bzw. Käufer aus dem ihm von uns vermittelten Objekt entsteht und auf der Unrichtigkeit einer von uns erteilten Information beruht.
4. Die Provisionspflicht entsteht und wird fällig mit (1) unserer vertragsgemäßen verdienstlichen Vermittlungstätigkeit und (2) Einigung (Herstellung und Willensübereinstimmung) zum Abschluss eines Vertrages über das von uns angebotene Objekt bzw. mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten.
5. Jede Bekanntgabe der von uns angebotenen Objekte bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an dritte Personen bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Wird ein Vertrag
5.1. über ein von uns angebotenes Objekt nicht mit dem Adressaten unseres Angebotes, sondern mit einer Person abgeschlossen, welcher dieser Adressat die ihm von uns bekanntgegebene Möglichkeit zum Geschäftsabschluss bekanntgegeben hat;
5.2. nicht mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten, sondern mit einer anderen Person abgeschlossen, welcher die Möglichkeit zu diesem Vertragsabschluss von demselben Interessenten bekanntgegeben wurde, so haftet dieser Adressat unseres Angebotes bzw. unserer Namhaftmachung für die uns hierdurch entgangene tarifmäßige Provision (§ 15 Abs. 1 Z 3).
6. Ebenso haftet der Adressat für die tarifmäßige Provision, wenn der Vertragsabschluss
6.1. wider Treu und Glauben nur deshalb nicht zustande kommt, weil der Adressat entgegen dem bisherigen Verhandlungsverlauf einen für das Zustandekommen des Geschäftes erforderlichen Rechtsakt ohne beachtenswerten Grund unterlässt (§ 15 Abs. 1 Z 1);
6.2. nicht mit dem von uns namhaft gemachten Interessenten erfolgt, sondern zu gleichen Bedingungen mit einer Person zustande kommt, die den Vertrag anstelle des von uns namhaft gemachten Interessenten in der Ausübung eines ihr zustehenden gesetzlichen oder vertraglichen Vorkaufs-, Wiederkaufs- oder Eintrittsrechtes abschließt (§ 15 Abs. 1 Z 4).
7. Ebenso haftet der Adressat für die tarifmäßige Provision, wenn mit dem von uns vermittelten Interessenten ein anderes als ein zweckgleichwertiges Geschäft zustande kommt, sofern die Vermittlung des Geschäftes in unseren Tätigkeitsbereich fällt (§ 15 Abs. 1 Z 2). Der uns gemäß § 6 Abs. 3 im Falle des Abschlusses eines zweckgleichwertigen Geschäftes jedenfalls zustehende Provisionsanspruch bleibt durch diese Regelung unberührt.
8. Im Falle eines Alleinvermittlungsauftrages haftet uns unser Auftraggeber für die tarifmäßige Provision weiters für den Fall, dass
8.1. der Alleinvermittlungsauftrag vom Auftraggeber vertragswidrig ohne wichtigen Grund vorzeitig aufgelöst wird;
8.2. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages vertragswidrig durch die Vermittlung eines anderen von unserem Auftraggeber beauftragten Makler zustande gekommen ist oder
8.3. das Geschäft während der Dauer des Alleinvermittlungsauftrages auf andere Art als durch die Vermittlung eines anderen vom Auftraggeber beauftragten Maklers zustande gekommen ist.
9. Nur für Unternehmer iS des UGB: ist dem Unternehmer ein angebotenes Objekt bereits als verkäuflich bzw. vermietbar bekannt, ist uns dies unverzüglich mitzuteilen, andernfalls gilt die Anbotstellung durch uns als anerkannt.
10. Wir behalten uns vor, zum Zwecke der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes nach unserer Wahl die Dienste einer anderen befugten Maklerfirma mit in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint; daraus entstehen weder dem Auftraggeber noch dem diesem zugeführten Interessenten irgendwelche Mehrkosten.


RÜCKTRITTSRECHT DER VERBRAUCHER:

11. Ist unser Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), darf dieser bei Fern- und Auswärtsgeschäften (Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäftegesetz, FAGG) binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Auftraggebers sowie einer Bestätigung des Auftraggebers über dessen Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – noch vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist mit der Durchführung des Auftrages begonnen haben und den Auftrag (zB Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit) vollständig erfüllt haben. Wurde unsere Leistung vor Erklärung des Rücktritts bereits teilweise erbracht, so besteht die Pflicht zur Zahlung einer anteiligen Provision. Das Rücktrittsrecht besteht weiters nicht, wenn der Auftrag uns in unserem Büro erteilt oder wenn die Geschäftsverbindung mit uns vom Adressaten des beiliegenden Angebots selbst angebahnt wurde. Die Erklärung des Rücktritts kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Die Verwendung des zur Verfügung gestellten Widerruf-Formulars wird jedoch empfohlen.
12. Ist unser Auftraggeber Verbraucher im Sinne des KSchG und gibt er eine Vertragserklärung, die auf den Erwerb eines Bestandrechtes, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechtes oder des Eigentums an einer Wohnung, an einem Einfamilienhaus oder an einer Liegenschaft, die zum Bau eines Einfamilienwohnhauses geeignet ist, am selben Tag ab, an dem er das Vertragsobjekt das erste Mal besichtigt hat, so kann er von seiner Vertragserklärung zurücktreten, sofern der Erwerb der Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses des Auftraggebers oder eines nahen Angehörigen dienen soll. Der Rücktritt kann binnen einer Woche nach der Vertragserklärung des Auftraggebers erklärt werden (§ 30 a KSchG). Wird die Rücktrittserklärung an uns gerichtet, so gilt der Rücktritt auch für einen im Zuge der Vertragserklärung geschlossenen Maklervertrag. Die Wochenfrist beginnt erst zu laufen, sobald der Auftraggeber eine Zweitschrift seiner Vertragserklärung und eine schriftliche Belehrung über das Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt jedoch spätestens einen Monat nach dem Tag der erstmaligen Besichtigung.
13. Die Erklärung des Rücktritts kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Die Verwendung des zur Verfügung gestellten Widerruf-Formulars wird jedoch empfohlen.


HAFTUNG:

14. Unsere Ersatzpflicht für alle Sachschaden, die dem Adressaten oder Interessenten im Rahmen der Besichtigung eines von uns angebotenen Objektes, insbesondere auch einer Baustelle, entstehen, ist ausgeschlossen, sofern wir diesen Sachschaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Dieser Haftungsausschluss gilt auch gegenüber Dritten, insbesondere für jene Personen, die mit Willen des Adressaten oder Interessenten an der Besichtigung teilnehmen.